Mindestlohn in Spanien

Erfahren Sie, wie hoch der Mindestlohn in Spanien ist, wie er für Vollzeitbeschäftigte gilt und was er für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet.

Leitfaden zum Mindestlohn in Spanien

Der Mindestlohn legt den mindesten Lohn fest, den ein Arbeitnehmer für seine rechtlich vorgesehene Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche erhält. Dieser Indikator wird auf der Grundlage einer volleidigen Arbeitsweek von 40 Stunden berechnet und gilt für alle Arbeitnehmer unabhängig vom Berufsprofil oder dem Art des Vertrags.

Der Mindestlohn legt den mindesten Lohn fest

Welchen Mindestlohn gibt es aktuell?

Für dieses Jahr wird der Mindestlohn in Spanien folgenden Voraussetzungen unterliegen:

  • In 14 Bezügen (Traditionelles Modell): 1.134 Euro bruttolohnmäßig pro Monat. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer 12 reguläre Monatsbezüge plus zwei extra Bezüge (meistens im Sommer und zur Weihnachtszeit).
  • In 12 Bezügen (Proportional): 1.323 Euro bruttolohnmäßig pro Monat. Hierbei werden die zusätzlichen Bezüge gleichmäßiger über die zwölf Monate des Jahres verteilt.
  • Jährliche Berechnung: Ein minimales jährliches Bruttoverdienst von 15.876 Euro.

Auswirkungen auf Teilzeitkräfte

Falls dein Vertrag Teilzeit ist (zum Beispiel 20 Stunden pro Woche), wird der Mindestlohn proportional herabgesetzt. In diesem konkreten Fall würde das jährliche bruttolohnmäßig Verdienst auf 7.938 Euro fallen.

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